1.2 Gegenstand des nachträglichen Baubewilligungsgesuchs der Beschwerdegegnerin vom 22. Juni/20. Juli 2012 war einerseits der offene Wasserspeier. Der Gemeinderat Lachen verneinte mit dem GRB Nr. 138 vom 11. Juni 2013 dessen Bewilligungsfähigkeit und verpflichtete die Beschwerdegegnerin, das Meteordachwasser des Vordaches über dem Hauseingang mittels Rohrverbindung in die Ortskanalisation einzuleiten.