5 RRB Nr. 1253/2013 vom 17. Dezember 2013 angefochten hätten; die Beschwerdeführer im verwaltungsgerichtlichen Verfahren würden die Aufhebung der Dispositiv-Ziffern 1, 2 und 3 verlangen. Hierauf präzisieren die Beschwerdeführer ihren Antrag am 21. Februar 2014 wie folgt: Ziff. 1 Satz 1 und 2, sowie Ziff. 2 und 3 des Beschlusses Nr. 1253/2013 des Regierungsrates des Kantons Schwyz vom 17. Dezember 2013 seien aufzuheben.