G. Mit Schreiben vom 17. Februar 2014 ersuchen die Beschwerdeführer das Verwaltungsgericht um eine "Teil-Rechtskraftbescheinigung für den von der Gegenpartei nicht angefochtenen Entscheid betreffend Nichtbewilligung des Wasserspeiers mit Vollstreckungsandrohungen gemäss Beschluss Nr. 138 des Gemeinderates Lachen vom 11.6.2013 Ziff. 3, 4 und 5".