(…). Dieser Entscheid wurde nicht ans Bundesgericht weitergezogen. B. Mit Schreiben vom 22. Juni 2012 (RR-act. II/02/2) reichte G.________ bei der Gemeinde Lachen ein nachträgliches Baubewilligungsgesuch "für den Wasserspeier des Vordachs beim Hauseingang der Liegenschaft D.________ 06 GB Nr. XY, 8853 Lachen und das Ableiten des Niederschlagswassers in die Ortskanalisation" sowie "für die seit mehr als 24 Jahren bestehenden Holzstellwände und (Holz/Glas) auf dem Balkon bzw. Terrasse D.________ 06 Lachen" ein (Baugesuch Nr. 2012-0037). Mit Schreiben vom 20. Juli 2012 reichte sie ergänzende Unterlagen ein (RR-act.