aufwand von 19 Stunden. Das Verwaltungsgericht geht ermessensweise von einem erforderlichen Arbeitsaufwand von etwas mehr als 10 Stunden aus. Unter Berücksichtigung der Barauslagen von Fr. 36.-- zzgl. MwSt wird die Parteientschädigung pauschal auf 20 Fr. 2'500.-- (inkl. MwSt) festgesetzt. Eine höhere Entschädigung lässt sich auch im Lichte des für das verwaltungsgerichtliche Verfahren geltenden Kostenrahmens nicht vertreten, zumal ausländerrechtliche Fragestellungen in der Regel nicht von besonderer juristischer Komplexität sind.