Eine entsprechende Regelung zu treffen ist indes nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. Eine besonders enge Beziehung des Vaters zu seinen Kindern in affektiver Hinsicht kann angesichts seiner notorischen Gewaltausbrüche ohne weiteres verneint werden. Hinzuweisen ist, dass nicht nur alles "rausgekommen sei", weil die älteste Tochter in der Schule von Misshandlungen zu erzählen begann, sondern dass er seine Kinder auch schlug und die ganze Familie Angst vor dem Vater hat (vgl.