Dieser Verwarnung lagen insbesondere zwei Strafverfügungen des Amtsstatthalteramtes Luzern vom 21. Februar 2000 und 7. Juli 2004 sowie ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Abteilung 2 des Kantons Luzern vom 12. Juli 2011 zugrunde, mit welchen die Beschwerdeführerin für verschiedene Ladendiebstähle sanktioniert worden war. Überdies wurde in der Verwarnung auf Betreibungen in der Höhe von insgesamt rund Fr. 13'500.-- hingewiesen. Mit der Verwarnung wurde die Androhung "ausländerrechtlich schwererwiegende[r] Massnahmen in Form des Widerrufs Ihrer Niederlassungsbewilligung" verbunden.