Die geringen Deutschkenntnisse wie auch die fehlende berufliche Tätigkeit - bis auf die vorerwähnte nur kurze Zeit währende Arbeitstätigkeit im Jahre 2006 - sind ebenfalls Ausdruck und auch Folge einer fehlenden Integration. Es bestehen auch keine Hinweise, dass die Beschwerdeführerin Bezugspersonen oder Umgang mit Personen hätte, die nicht aus dem eigenen familiären Umfeld (Cousin, Tante, Onkel und Schwester, vgl. Ingress lit. A; AMF-act. 177 [Schreiben der Beschwerdeführerin vom 4./5.7.2012]) bzw. namentlich demjenigen ihres Ehemannes, mit denen sie sich indes offenkundig nicht versteht, stammen.