Aufgrund der Erfahrung dürfe man "leider nicht davon ausgehen, dass diese Beruhigung andauernd sein wird". Aufgrund einer Risikoeinschätzung sei man zum Schluss gekommen, dass nach wie vor eine erhöhte Gefahr bestehe, dass die Beschwerdeführerin und ihre Kinder erneut Opfer von Ehemann und Vater würden. An der Richtigkeit dieser Beurteilung der hierzu als Fachbehörde geeigneten Opferhilfe ist nicht zu zweifeln.