Die Fürsorgebehörde macht zu Recht geltend, dass sich "die Situation durch Bemühungen seitens der Beschwerdeführerin in keiner Weise verbessert" hat (Vernehmlassung S. 6 Ziff. 23). Dass von einer entscheidenden Verbesserung auch nicht auszugehen ist, wird durch das Schreiben der Opferhilfe (Beratungsstelle Kanton Schwyz Kanton Uri) vom 6. Dezember 2012 (AMFact. 22) bestätigt. Demgemäss habe sich die Situation betreffend häusliche Gewalt aufgrund der räumlichen Trennung und der laufenden Verfahren etwas beruhigt. Aufgrund der Erfahrung dürfe man "leider nicht davon ausgehen, dass diese Beruhigung andauernd sein wird".