2. Insbesondere sei der Antrag Ziff. 3 abzuweisen bzw. vom Erlass von vorsorglichen Massnahmen abzusehen. 3. Alles unter Kostenfolge zulasten der Beschwerdeführerin. Mit Schreiben vom 29. Januar 2013 reicht die Fürsorgebehörde L.________ dem Verwaltungsgericht die am 24. Januar 2013 verabschiedete Vernehmlassung mit dem Antrag auf Abweisung der Beschwerde ein. G. Am 7. Februar 2013 reicht die Beschwerdeführerin eine Kostennote ein. Mit Schreiben vom 8. Februar 2013 reicht sie ein Arztzeugnis vom 22. Januar 2013 betreffend einen Übergriff ihres Ehemannes vom 20. Januar 2013 ein. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: