_, F.________, G.________ und H.________ sei der Kantonswechsel in den Kanton Schwyz zu bewilligen und es seien ihnen die entsprechenden Niederlassungsbewilligungen zu erteilen. 3. Der Beschwerdeentscheid des Regierungsrates vom 11. Dezember 2012 (Beschluss Nr. 1191/2012) sei für nicht vollstreckbar zu erklären bzw. es sei im Sinne einer vorsorglichen Massnahme der Beschwerdeführerin und ihren Kindern E.________, F.________, G.________ und H.________ bis zum rechtskräftigen Abschluss des vorliegenden Verfahrens der Verbleib im Kanton Schwyz zu gestatten.