B. Am 18. Juni 2012 reichte A.________ beim Amt für Migration ein Gesuch um Erteilung eines Kantonswechsels ein (AMF-act. 184). Als Grund machte sie "Ehetrennung - Häusliche Gewalt" geltend. Mit Schreiben vom 9. August 2012 stellte ihr das AMF die Verweigerung des Kantonswechsels in Aussicht, weil ihre finanzielle Situation nicht gesichert sei und sich die Behörden mit ihr bereits wegen mehrfachen Diebstahls hätten befassen müssen (AMF-act. 49). Gleichzeitig wurde A.________ aufgefordert, den Kanton Schwyz bis spätestens 30. September 2012 zu verlassen. Hierzu nahm sie mit Schreiben vom 24. August 2012 Stellung (AMF-act. 45 ff.).