___ mit ihren Kindern Schutz bei ihrer Schwester in I.________. Am 12. Juni 2012 bezog A.________ eine 5 ½-Zimmerwohnung am K.________, deren Miete inkl. Nebenkosten monatlich Fr. 2'550.-- betrug (AMF-act. 186, vgl. 78 ff.). Gleichentags ersuchte sie bei der Gemeinde L.________ um Sozialhilfe. Mit Beschluss vom 27. Juni 2012 entsprach die Fürsorgebehörde L.________ dem Unterstützungsgesuch (AMF-act. 41 ff.). Seit dem 1. Oktober 2012 bewohnt A.________ eine 4 ½-Zimmerwohnung zu einem monatlichen Mietzins von Fr. 1'355.--.