2. Die Verfahrenskosten (Gerichtskosten inkl. Kanzleigebühren und Barauslagen) werden auf Fr. 1'500.-- festgesetzt und den Beschwerdeführern auferlegt. Diese haben am 9. Juni 2010 einen Kostenvorschuss in der Höhe von Fr. 1'500.-- geleistet, sodass die Rechnung ausgeglichen ist.