10 Rechten und Vorverurteilungen in laufenden Vorverfahren“ ist es dem Verwaltungsgericht nicht möglich, zu erkennen, inwiefern die Beschwerdeführer das Vorgehen von lic.iur. O.________ bezüglich des vorliegend zu beurteilenden Baubewilligungsverfahrens als nicht rechtmässig betrachten. Aus den Akten ergeben sich keine Hinweise auf ein nicht rechtskonformes Verhalten von lic.iur. O.________. Auf das Ersuchen der Beschwerdeführer ist demnach nicht weiter einzugehen, zumal dem Verwaltungsgericht auch keine aufsichtsrechtliche Kompetenz zukommt.