Auch begründen die Beschwerdeführer nicht, inwiefern die öffentlichen Fussbzw. Viehfahrwege auf KTN 004 (M___-strasse) und 001 durch das Bauprojekt tangiert werden sollen. Der auf dem Umgebungsplan vom 7. Oktober 2009 in roter Farbe eingezeichnete Fussweg entspricht dem gemeinderätlich am 11. August 1998 genehmigten Projektplan vom 28. November 1997 (vgl. oben Erw. 2.2).