Immissionen oder die Verkehrsmenge, sondern die mangelnde Sicherheit bei den Abbiege- und Einmündungsmanövern im Vordergrund stehen (vgl. Vi-act. I, Beilagen). Inwiefern diese (wie auch weitere) Ausführungen im Quartiergestaltungsplan von 1986 einer Erschliessung des projektierten Objekts auf KTN 001 entgegen stehen, ist nicht ersichtlich. Die Erschliessung über die 7 heute 4.5m breite M___-strasse, welche zusätzlich ein Trottoir aufweist, ist hinreichend.