II, Baumappe) sind die Voraussetzungen gemäss PBG und den Normen der Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute (VSS) bezüglich der Übersichtlichkeit der Ein- und Ausfahrt, des Garagenvorplatzes sowie des Gefälles erfüllt. Der Gemeinderat durfte sich bezüglich des Gefälles der Garageneinfahrten, welches auf den Plänen mit 6% auf 3m eingetragen ist, auf die Baupläne verlassen (vgl. Vi-act. II, Baumappe, Fassadenplan vom 7.10.2009) und behaftet die Bauherrschaft bei dieser Angabe (vgl. angef. Gemeinderatsbeschluss, S. 8 und Disp.-Ziff. 12).