2 Vernehmlassung vom 28. Juni 2010 auf Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolge zulasten der Beschwerdeführer an, soweit darauf eingetreten werden könne. Der Gemeinderat C. beantragte am 29. Juni 2010 ebenfalls die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: