E. Die F.________ AG beantragte mit Eingabe vom 23. Juni 2010, mitunterzeichnet durch K.________ und L.________ als „beauftragte Vertreter der Erbengemeinschaft G.________“, die Beschwerde sei vollumfänglich unter Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdeführer abzuweisen. Das Amt für Raumentwicklung verzichtete am 28. Juni 2010 auf die Einreichung einer Vernehmlassung. Das instruierende Sicherheitsdepartement trug mit