D. Mit fristgerechter Eingabe vom 4. Juni 2010 erhoben A.________ und B.________ gegen RRB Nr. 497/2010 vom 11. Mai 2010 Verwaltungsgerichtsbeschwerde und stellten folgende Anträge: 1. Der Beschwerdeentscheid des Regierungsrates Nr. 497 vom 11. Mai 2010 sowie die Baubewilligung des Gemeinderates C.________ vom 12. Januar 2010 seien aufzuheben. 2. Das Verfahren sei zur Neubeurteilung unter Berücksichtigung der Gehörsansprüche der BF an die Vorinstanzen zurückzuweisen und ordentlich zu behandeln. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegner.