Hierzu ist für die detaillierte Ermittlung der Baugrundverhältnisse ein umfassendes geologisches Gutachten durch ein anerkanntes Fachbüro notwendig. Solange der statische Nachweis für die Baugrubensicherung vom Tiefbauamt nicht geprüft bzw. genehmigt ist, darf mit den Bauarbeiten nicht begonnen werden. Es wird Sache des Tiefbauamts sein zu prüfen, ob die „Baugrunduntersuchung“ vom 3. Juli 2008 (Dr. von Moos AG, Geotechnisches Büro, Beratende Geologen und Ingenieure, Vi-act. 11.1.2011, 18.2, Beilage 22) den Anforderungen entspricht und genehmigt werden kann.