16 (inkl. Weinkeller, Reduit) auf; zur anrechenbaren Bruttogeschossfläche von 328m2 stehen die nicht anrechenbaren Keller- und Abstellräume in einem Verhältnis von etwa 1 zu 2, was zwar hoch ist, aber nicht per se zum Schluss führen muss, dass die in den Bauplänen bezeichneten Kellerflächen in Wirklichkeit – abweichend von den Plänen – als Wohnräume benutzt werden sollen. Die plangetreue Nutzung der verschiedenen Räume wird im Rahmen von Baukontrollen nach Abschluss der Bauphase und Einzug der Bewohnerschaft zu überprüfen sein.