15 Verwendung als Kellerräume auszugehen. Das Vorgehen der Beschwerdegegner, den früher als Büro geplanten Raum in der Projektänderung mit einer kleineren Fensterfläche zu versehen und neu als Keller zu planen, stellt einen möglichen Ausweg aus dem Problem der vormals (gemäss RRB Nr. 520/2010 vom 18. Mai 2010) überschrittenen Ausnützungsziffer dar. Von einer Umgehung der gesetzlichen Bestimmungen kann dabei nicht gesprochen werden.