Die Toilette gehört nicht zur „anrechenbaren Geschossnutzung“, da das Parkgeschoss nicht anrechenbar und nicht für das Wohnen bestimmt ist. Dem entsprechend kann diese Toilette nicht mit den Aborten und Badezimmern auf den Wohngeschossen verglichen werden, da sie nicht der täglichen Körperpflege dient und seltener aufgesucht wird (vgl. Huber, Die Ausnützungsziffer, S. 54).