Im vorliegenden Fall dient ein Teil der Räume im Untergeschoss Wohnund Arbeitszwecken. Gemäss der aufgrund von RRB Nr. 520/2010 vom 18. Mai 2010 geänderten Pläne ist zwar neu nur noch ein Büro im Untergeschoss (mit ausreichenden Fensterflächen) geplant; das zuvor geplante zweite Büro wurde in einen Kellerraum (mit entsprechend kleineren Fensterflächen) umgewandelt. Dennoch kann der AZ-Bonus gewährt werden, zumal im Untergeschoss neben