Die Hauptursachen würden die kontrollierte Gebäudelüftung, grössere Konstruktionsstärken, verstärkte Schall- und Wärmedämmung und Aussparungen für energiesparende LED-Lichtbänder bilden. Es macht aufgrund dieser Ausführungen Sinn, die bestehende Regelung zur Geschosshöhe – welche konsequenterweise im neuen Bauregelement gestrichen werden soll – geltungszeitlich und unter Beachtung der heute vorherrschenden Regeln der Baukunst im Sinne des Energiesparens bzw. des Umweltschutzes auszulegen bzw. nicht anzuwenden. In diesem Sinne ist eine Ausnahmesituation i.S.v.