seither haben sich namentlich die energetischen Anforderungen wesentlich verändert, ist es doch heute üblich, dass Neubauten den Minergie-Standard erfüllen. Wie die Beschwerdegegner nachvollziehbar vorbringen, orientierte sich die Geschosshöhenvorschrift von Art. 57 Abs. 3 BauR an der SIA-Norm 380/1 des Jahres 1988. Der Stand der Technik erfordere heutzutage rund 0.3m dickere Deckenkonstruktionen, als dies im Zeitpunkt des Erlasses von Art. 57 Abs. 3 BauR der Fall gewesen sei. Die Hauptursachen würden die kontrollierte Gebäudelüftung, grössere Konstruktionsstärken, verstärkte Schall- und Wärmedämmung und Aussparungen für energiesparende LED-Lichtbänder bilden.