Die behauptete Bewilligungspraxis des Gemeinderates bezüglich Geschosshöhen widerspricht klarerweise dem Wortlaut des kommunalen Baureglements. Die Begründung des Gemeinderates, wonach nach dem heutigen Baustandard (technische Installationen in den Geschossdecken/ Dämmungen) grössere Konstruktionsstärken erforderlich sind, ist nachvollziehbar. Das geltende Baureglement der Gemeinde Wollerau wurde im Jahr 1990 erlassen; seither haben sich namentlich die energetischen Anforderungen wesentlich verändert, ist es doch heute üblich, dass Neubauten den Minergie-Standard erfüllen.