9 Fassade über den Geländeverlauf gemäss Bauprojekt hinaus. Auf der Westseite liegt das gestaltete Terrain auf einer Breite von 1m tiefer als das bestehende Terrain; die Fassade ragt auf dieser Breite um mehr als 1.50m über das gestaltete Terrain hinaus. Die restliche Fassade ragt an keiner Stelle mehr als 1.50m über das bestehende Terrain hinaus. Das gestaltete Terrain ist hier nicht massgebend, da es höher liegt als das bestehende. Die beiden Natursteinmauern auf der Westseite entfalten von Westen her betrachtet keine Fassadenwirkung. Vielmehr handelt es sich dabei um das Gelände gestaltende Stützmauern.