4.2 Gemäss Fassadenplan (Nachweis Vollgeschosse) vom 21. Juni 2010 sind die Ost- und Westfassade je 12m, die Nord- und Südfassade je 17.65m lang, was insgesamt eine Fassadenabwicklung von 59.3m ergibt. Das Untergeschoss gilt demnach nicht als Vollgeschoss, solange nicht mehr als 23.72m Fassadenabwicklung um mehr als 1.50m über das gewachsene Terrain hinausragen. Dies ist unter den Parteien unbestritten. Als „gewachsenes Terrain“ gilt auch hier das derzeit gestaltete Terrain, d.h. das aktuelle, am 23. März 2009 bestehende Terrain, und nicht das etwas höher liegende ursprüngliche Terrain (vgl. oben Erw. 3).