8 4.1 KTN F.________ liegt gemäss geltendem Zonenplan der Gemeinde Wollerau in der Wohnzone 2 Geschosse (W2). In dieser Zone sind alleinstehende Ein- und Zweifamilienhäuser mit Klein- und Einliegerwohnungen sowie zusammengebaute Einfamilienhäuser gestattet (Art. 90 Abs. 2 lit. b des geltenden Baureglements der Gemeinde Wollerau [BauR]). Art. 97 BauR schreibt für die W2 maximal 2 Vollgeschosse vor. Gemäss Art. 57 Abs. 2 BauR gelten Untergeschosse als Vollgeschosse, wenn mehr als 40% der Fassadenabwicklung um mehr als 1.50m, bis Oberkant Geschossdecke gemessen, über das gewachsene Terrain hinausragen.