Die daraus abgeleiteten Masse für die Höhe sowie die Grenz- und Gebäudeabstände seien dem entsprechend falsch. Ein Augenschein genüge, um festzustellen, dass die im Baugesuch enthaltenen Angaben bezüglich Höhe und Verlauf des massgeblichen Bodens (gestaltetes Terrain) unzutreffend seien. Die Geoterra AG habe im Auftrag der Beschwerdegegner gehandelt und sei nicht unabhängig. Es bedürfe einer unabhängigen Überprüfung durch den Gemeinderat.