3.1 Die Beschwerdeführer bringen vor, das aktuelle Terrain sei bis anhin entgegen der Anweisung des Regierungsrates im RRB Nr. 510/2009 vom 12. Mai 2009 nicht von einem unabhängigen Experten festgestellt worden. Der Regierungsrat habe den Gemeinderat in diesem RRB zudem angewiesen, es müsse den Beschwerdeführern Gelegenheit geboten werden, Fragen und Anträge zu stellen, und es müsse ein Augenschein durchgeführt werden. Dies sei nicht geschehen. Die von der Geoterra AG vorgenommene Berechnung des aktuellen, gestalteten Terrains werde angezweifelt. Die daraus abgeleiteten Masse für die Höhe sowie die Grenz- und Gebäudeabstände seien dem entsprechend falsch.