Regierungsrates in RRB Nr. 520/2010 vom 18. Mai 2010 zu überprüfen. 2. Die Rechtmässigkeit des Bauprojekts ist aufgrund der am 30. November 2009 bzw. 4. Oktober 2010 bewilligten Pläne zu beurteilen. Das ursprüngliche Baugesuch ist am 12. Juni 2008 und damit vor Inkrafttreten (1. Juli 2008) der mit der Teilrevision vom 19. September 2007 geänderten bzw. eingeführten Bestimmungen des PBG eingereicht worden, weshalb für die Beurteilung der vorliegenden Streitsache das bisherige Recht gilt (Art. 94 Abs. 1 PBG). Hieran ändern auch die später erfolgten Projektänderungen, welche z.T. eine erneute Ausschreibung und öffentliche Auflage zur Folge hatten, nichts: