Chr. Mäder, Das Baubewilligungsverfahren, Zürich 1991, Rz. 239 mit Fn 20 und Hinweisen auf weitere Kommentatoren; vgl. auch VGE 1011/03 vom 20.11.2003, Erw. 2b; vgl. EGV-SZ 2005 B.2 betr. Verzicht auf Wiederholen des Auflageverfahrens bei einer als Minus zu qualifizierenden Änderung eines Gestaltungsplanes; vgl. auch VGE III 2008 33 vom 11.7.2008, Erw. 4.1 „im Sinne einer Reduzierung“). 1.3.2 Soweit es indessen nicht um eine Reduktion (des Projekts), sondern um eine andere Gestaltung des ausgeschriebenen Bauvorhabens (ein sog. „aliud“) geht, kann von einer neuen Ausschreibung nicht abgesehen werden, es sei denn, die