Die Beschwerdegegner nahmen aufgrund des regierungsrätlichen Beschlusses eine Projektänderung (Reduktion der Ausnützungsziffer) vor. Die Ausnützungsziffer wurde dadurch herabgesetzt, dass zum einen auf den direkten Zugang über die Garagen zum Untergeschoss verzichtet wurde, und zum andern im Untergeschoss ein Büro- zu einem Kellerraum – mit entsprechend kleinerer Fensterfläche – umfunktioniert wurde.