H. Am 30. Dezember 2010 forderte das Verwaltungsgericht den Gemeinderat auf, die vollständigen Baugesuchsunterlagen, d.h. auch sämtliche den beiden Regierungsratsbeschlüssen Nr. 510/2009 vom 12. Mai 2009 und Nr. 520/2010 vom 18. Mai 2010 zu Grunde liegenden Akten einzureichen. Die angeforderten Akten gingen am 11. Januar 2011 beim Verwaltungsgericht ein. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: