(kurz: Erbengemeinschaft A.________) die vom Gemeinderat Wollerau am 15. Dezember 2008 erteilte Baubewilligung aufhob und "die Sache zur ergänzenden Sachverhaltsermittlung und zu neuem Entscheid an die Vorinstanz" zurückwies (insbesondere im Zusammenhang mit dem gewachsenen Terrain unter Aufforderung, einen Augenschein durchzuführen, wobei offen gelassen wurde, ob aufgrund der korrigierten bzw. vervollständigten Planunterlagen ein neues Publikations- und Auflageverfahren durchzuführen ist, siehe Erw. 3.2.), hat die Bauherrschaft am 22. September 2009 ein neues Baugesuchsformular mit neuen bzw. revidierten Plänen eingereicht.