10.1.1.3). Die Bauliegenschaft befindet sich weder auf einer Krete, noch hebt sie sich von der Umgebung in irgendeiner Weise ab. Sie befindet sich mitten in der Bauzone und ist umgeben von bereits überbauten Grundstücken. Zu Recht sind die Vorinstanzen bei dieser Ausgangslage nicht von einer exponierten Hanglage ausgegangen. Das umstrittene Bauvorhaben zeichnet sich durch eine klare, schnörkellose Formensprache aus, womit es sich sowohl von der Nah- wie auch der Fernwirkung her in die überbaute Umgebung gut eingliedert. Das Fotoblatt zum Augenschein-