In der Folge hat der Beschwerdegegner das Projekt abgeändert, wobei die Projektänderung aus einer Anpassung (Verkleinerung) des Attikageschosses bestand und mit Blick auf den Brandschutz nicht relevant ist. Es empfiehlt sich aber, dem Brandschutzexperten lediglich die tatsächlich zu bewilligenden Pläne vorzulegen und die geprüften Pläne in der Beurteilung des Brandschutzexperten (mit Datum) zu bezeichnen.