Versionen verwiesen wird. Ist dies tatsächlich der Fall, werden die Beilagen für künftige Baubewilligungsverfahren entsprechend anzupassen sein. Die Baubewilligung weist in den Dispositiv-Ziffern 6 und 17-20 weitere Bestimmungen zum Schutz der Umwelt und der Anwohner auf. 9.2 Die Beschwerdeführer Ziff. 2-4 monieren, es liege keine (genügende) Brandschutzbewilligung vor.