GS 18- 363, mit Änderung vom 19. September 2007, PBG, GS 21-146k]). Die Änderung vom 19. September 2007 ist zwar erst am 1. Juli 2008 und damit nach Einreichung des vorliegend zu beurteilenden Baugesuchs (15. Oktober 2007) in Kraft getreten, dennoch ist die Praxis des Bezirksrates unter energiepolitischen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden und es kann dahingestellt bleiben, ob § 4 Abs. 4 EspV auch auf hängige Baubewilligungsverfahren anwendbar und der Bezirk diesfalls sogar verpflichtet war, einen Abzug zu gewähren. Die sinngemässe Behauptung der Beschwerdeführer Ziff.