7.5 Die Balkone auf der Südostseite, Ebenen 2 und 3, sind bei der Berechnung des Grenzabstandes nur zu berücksichtigen, soweit ihre Ausladung 1.50m überschreitet (§ 59 Abs. 2 PBG). Die geplanten Balkone mit einer Ausladung von 2.40m erstrecken sich zwar über die ganze Länge der südöstlichen Hauptfassade, verfügen aber seitlich über keine Abschlüsse und werden lediglich von jeweils fünf Stützen getragen. Sie werden gemäss Farb- und Materialkonzept vom 24. April 2009 mit einem anthrazitgrauen Traversengeländer versehen; eine Verglasung ist nicht geplant. Die Balkone treten deutlich als hervorspringende Gebäudeteile in Erscheinung;