7.4 Auf der Südwestseite beträgt die Gebäudehöhe 8.79m, womit ein Grenzabstand von 4.40m zum Gründstück KTN L.________ einzuhalten ist. Die Distanz zwischen Fassade und Grundstücksgrenze beträgt 8.94m, womit der Mindestabstand eingehalten ist. Die Garage weist auf der Südwestseite eine Höhe von 7.73m auf – auch sie hält mit einem Abstand von 3.88m den Mindestgrenzabstand von 3.87m ein. Die feste Brüstung im Garagentrakt ist dabei vollumfänglich angerechnet.