Was den Liftschacht betrifft, ist lediglich in den Untergeschossen (Ebenen 1 und 2) auf der Nordwestseite ein Liftschacht geplant, damit bei einem späteren Bedarf zur Erfüllung der Rollstuhltauglichkeit ein Personenlift alle Geschosse erschliessen kann (Informationen zur Baueingabe, S. 1). Ein Liftschacht auf den Ebenen 3 und 4 bildet indessen nicht Gegenstand des Baugesuchs und müsste in einem späteren Zeitpunkt separat beurteilt bzw. bewilligt werden. Dasselbe gilt für allfällige Sonnenkollektoren auf dem Dachgeschoss sowie für eine allfällige Wärmepumpe.