7.1 Die Beschwerdeführer Ziff. 2-4 bringen vor, auf dem Attikageschoss sei eine „Aufbordung“ von mindestens 20cm nötig, da eine Begrünung des Hauptdaches über der Attika geplant sei. Diese „Aufbordung“ wie auch die Sonnenkollektoren, eine Brüstung (als Dachumrandungsmauer) auf der Ebene 4 sowie der Liftschacht auf den Ebenen 3 und 4 seien abstandsrelevant, auf den Plänen aber nicht dargestellt.