Ein Geschoss ist ein durch Decken (bzw. Böden) begrenzter Ausschnitt eines Gebäudes (Koepf, Bildwörterbuch der Architektur, 2.A. 1985, S. 171). Bei einer Stützwand handelt es sich nicht um einen mittels Boden/ Decke begrenzten, horizontalen Ausschnitt eines Gebäudes. Die Stützmauer stellt deshalb klarerweise kein Untergeschoss dar. Die zulässige Gebäude- bzw. Firsthöhe ist gemäss kommunalem BauR in der W2B nicht beschränkt, wie der Regierungsrat indessen zutreffend ausführt, ergibt sich eine Höhenbeschränkung aber aus der Beschränkung der Anzahl Geschosse sowie der maximalen Geschosshöhe (Art. 37, Art. 48 Abs. 2 und Art. 74 BauR) sowie den Bestimmungen zum Grenzabstand (§§ 60 ff.