Das Attikageschoss ist nach dem Gesagten kein Vollgeschoss; es darf eine Geschosshöhe von mehr als 3m aufweisen. Gemäss Art. 48 Abs. 2 BauR darf der First die oberste Vollgeschossdecke indessen nicht mehr als um vier Meter überragen. Diese Bestimmung ist beim vorliegenden Bauprojekt eingehalten.